AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Klaus-Peter Zander GmbH - nachfolgend "KPZ" -

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen "KPZ" und Kunden sowie Lieferanten in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.

2. Vertragsgegenstand

Sämtliche Bestellungen und Aufträge über Warenlieferungen und Leistungen sind grundsätzlich erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Im Falle der fernmündlichen Auftragsvergabe ist die schriftliche Bestätigung maßgebend.

3. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

für den Geschäftsverkehr mit Kunden a) Leistungsort Die Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich ab Geschäftssitz "KPZ", sofern nichts anderes vereinbart ist. Warenversand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Übergang der Leistungsgefahr erfolgt spätestens mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Kunden vorgenommen. Überlässt der Kunde die Auswahl der Transportperson "KPZ", so stellt er "KPZ" zugleich von der Haftung aus etwaigem Auswahlverschulden frei. b) Leistungszeit Lieferfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, annähernd und unverbindlich. Außerhalb des Einflusses und betrieblichen Organisationsbereiches "KPZ" liegende Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen von Zulieferern und Herstellern, höhere Gewalt, Energiemangel, Arbeitskampf, unterbricht die Lieferfristen angemessen, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Eine Haftung für derartige Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen. Sofern Lieferverzögerungen durch KPZ zu vertreten sind, ist die Haftung KPZ für Verzugsschäden des Kunden auf 1/2 % des Warenwertes für jede volle Woche der Verspätung, höchstens jedoch auf 5 % vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, begrenzt. c) Zahlung Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung, wobei die Rechnung am 3. Werktag der dem Rechnungsdatum folgt, als zugegangen gilt. Der Kunde ist verpflichtet, einen späteren Zugang unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist die Wertstellung auf dem Konto KPZ. Ab dem 33. Tage nach Rechnungsstellung werden Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag in Höhe des für den laufenden Kontokorentzins von "KPZ" maßgeblichen Zinssatz erhoben. d) Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von "KPZ". Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf "KPZ" übergeht. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit anderer Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an "KPZ" ab. "KPZ" nimmt diese Abtretung an. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung grundsätzlich für "KPZ", ohne daß "KPZ" hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Die durch Verarbeitung entstehende neue Sache wird Eigentum von "KPZ". Bei Verarbeitung zusammen mit "KPZ" nicht gehörender Ware wird "KPZ" Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit "KPZ" nicht gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so wird "KPZ" Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum erwirbt, so gilt das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung an "KPZ" als zur Sicherung übereignet. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderung um mehr als 20%, so verpflichtet sich "KPZ" zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

4. Haftung

"KPZ" haftet, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für Schadenersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres eigenen Handelns bzw. desjenigen ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. In die von "KPZ" veräußerten Gegenstände darf durch den Kunden bei Störungen nicht eingegriffen werden, es sei denn, der Kunde ist durch "KPZ" autorisierter Mechaniker. Die Anweisungen des Geräteherstellers und von "KPZ" wegen elektronischer Aufladungen und der Lagerung sowie des Umgangs mit dazugehörigen Werkstoffen und Zubehör sind unbedingt zu befolgen. Eine Haftung "KPZ" für Folgeschäden an Sachen, Vermögen oder Personen besteht nicht. KPZ weist darauf hin, daß es bei dem Betrieb elektrischer/elektronischer Geräte zum Auftreten elektromagnetischer Störfelder kommen kann. Der Kunde selbst ist dafür verantwortlich, von KPZ gelieferte Geräte außerhalb derartiger Störfelder aufzustellen. Im Falle von Funktionsstörungen an den oder durch die von KPZ gelieferten Geräte ist eine Haftung KPZ gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Klaus-Peter Zander GmbH - nachfolgend "KPZ" -

5. Gewährleistung

gegenüber Kunden Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Schäden, Mängel und Ihre technische Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Zeigt der Kunde einen Schaden oder einen Mangel der Ware verspätet an, so obliegt ihm insoweit der Beweis dafür, daß dieser Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Funktionsprüfung der Ware nicht erkennbar gewesen ist. Der Kunde verpflichtet sich bei der Meldung von Transportschäden das jeder Warensendung beigefügte Merkblatt " Transportschäden " zu beachten. Beanstandungen aus Warenlieferungen "KPZ" sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. "KPZ" ist berechtigt, im Falle eines Mangels statt Wandelung oder Minderung entweder den Mangel zu beseitigen, neu zu liefern oder den für die beanstandete oder fehlende Ware berechneten Betrag gutzuschreiben. Im Falle des Fehlschlagens einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Kunden das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

6. Service - Leistungen

Service - Leistungen, insbesondere Anpassung von technischen Anlagen an die Wünsche des Kunden erfolgen generell unabhängig von etwaigen Gewährleistungsarbeiten. Sämtliche Leistungen, die "KPZ" über die Warenlieferung hinaus gegenüber dem Kunden erbringt, gelten im Zweifel als Service - Leistungen. Als Mängelgewährleistung gelten derartige Leistungen nur dann, wenn "KPZ" die Pflicht zur Mängelgewährleistung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. "KPZ" haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die darauf beruhen, dass der Kunde die gelieferte Ware mit einer technischen Funktionseinheit betreibt, die nicht von "KPZ" für den bestimmungsgemäßen Betrieb geliefert wurde. Schäden und Funktionsstörungen, die durch "KPZ" nicht ausdrücklich im Rahmen der Mängelgewährleistung behoben werden, unterliegen den aktuellen Verrechnungssätzen.

7. Schlußbestimmungen

a) Wird die Ware in vom Kunden besonders vorgeschriebener Ausführung (Zeichnungen, Muster, sonstige Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Kunde die Gewähr, daß durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, KPZ von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben, freizustellen.

b) An allen zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, Zeichnungen Muster und Kataloge hält sich KPZ Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Sie dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzunternehmen zugänglich gemacht werden. Unterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Prospekte etc. sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Insbesondere sind technische Änderungen und Fortentwicklungen ausdrücklich vorbehalten.

c) Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferanten und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichts-stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, Hamburg.

*Hinweis: Sämtliche Angebote und Preise richten sich nicht an Verbraucher (nach § 13 BGB), sondern ausschließlich an Kunden im Sinne des § 14 BGB, also Unternehmer wie Gewerbetreibende, Selbständige, Kunden aus dem Gesundheitsbereich, Vereinen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland (andere Länder auf Anfrage).